STRAFRECHT

Rechtsgebiete

STRAFRECHT

Die Kanzlei Gałczyński Osowiecki Banasik KG bietet ihren Mandanten – Unternehmen wie auch Privatpersonen – vielseitigen Beistand in Fällen aus dem Strafrecht, Steuerstrafrecht und sonstigen Angelegenheiten mit strafrechtlichen Bezügen.

In komplexen Fällen aus dem Bereich des Strafrechtes beziehen wir bei Bedarf auch die Erfahrung und das Wissen unserer Anwälte aus angrenzenden Rechtsgebieten mit ein. Unsere reichhaltige Erfahrung in der Arbeit mit Unternehmen und Finanzinstituten gestattet es uns, gewöhnliche Strafrechtsfälle zu bearbeiten ebenso sehr wie Fälle aus dem Wirtschaftsstrafrecht (white-collar crimes). Wir bieten auch Opferbeistand an in Fällen, in denen jemand durch eine strafbare Handlung geschädigt wird. Unser Ziel ist es, Lösungen zu erarbeiten und durchzusetzen, die das erfahrene Leid kompensieren und eine Wiederholung in der Zukunft ausschließen.

Vertretung vor Gericht
Das Team von Gałczyński Osowiecki Banasik KG vertritt seine Mandanten nicht nur in Verfahren gegenüber den Strafverfolgungsbehörden, sondern auch im gerichtlichen und Vollstreckungsverfahren. Es empfiehlt sich, professionellen Rechtsbeistand so früh wie möglich hinzuzuziehen – am besten bereits im Ermittlungsverfahren, um eine aktive Teilnahme an der Beweisermittlung zu ermöglichen. Die Besonderheiten eines Strafverfahrens erfordern häufig ein rasches, entschlossenes und sachdienliches Vorgehen.

Schulungen
Wir sind davon überzeugt, dass umfassendes und professionelles Wissen Sicherheit garantiert und frühzeitige Reaktionen auf Handlungen der Regulierungsbehörden zulässt. Darum führen wir Schulungen für Manager und leitende Mitarbeiter durch, welche auf jegliche Art von Kontakt mit den Strafverfolgungsbehörden sowie strafrechtliche Probleme von Geschäftstransaktionen vorbereiten.

Fortlaufende und akute Rechtsberatung
Unsere Kanzlei berät Unternehmer umfassend, insbesondere über Lösungen zur Minimierung des Risikos einer strafrechtlichen oder steuerstrafrechtlichen Haftung im Zusammenhang mit durchgeführten Projekten sowie über Krisenberatung bei drohender Gefahr eines solchen Verfahrens. Wir beraten auch in Fragen der strafrechtlichen Verantwortlichkeit von Körperschaften. In einer Krisensituation stehen wir unseren Mandanten voll zur Verfügung, um jederzeit rasch zu reagieren.

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